Aktualisierung der Nutzungsverträge für AssetStore-Anbieter

Zum 14. September 2018 aktualisiert Unity die Nutzungsbedingungen wie auch das Provider Agreement, das die Vertragsgrundlage für AssetStore-Anbieter bildet.

Neue Werbewerkzeuge für Publisher

Die bereits zuvor angekündigte Erweiterung der Werbewerkzeuge führt nun dazu, dass Werbeaktionen gezielter definiert werden können. Das betrifft sowohl den Zeitraum als auch die eingeschlossenen Assets, die nun individuell an Werbeaktionen teilnehmen können sollen.

Schärfere Nutzungslizenzen für Käufer

Formulierungsänderungen an der Nutzungslizenz für Asset-Käufer machen nun deutlicher, dass eine einzelne Lizenz für maximal 2 Computer gilt, die aber nicht gleichzeitig genutzt werden können (es sei denn es wurden zwei separate Lizenzen, eine pro Computer, gekauft).

Für Dienstleister verschärfen sich die Nutzungsbedingungen dahingehend, dass Lizenzen nicht mehr ‚durchgereicht‘ werden können. Kurz gesagt heißt das, dass ein Dienstleister, der ein Asset gekauft hat, dieses nicht einfach in einem für seinen Endkunden produzierten Projekt verwenden kann, sondern, dass auch der Endkunde eine separate Lizenz des Assets kaufen muss.

Aus den Nutzungsbedingungen wird das Wort interaktiv gestrichen, so dass der Lizenztext auch statische Medien abdeckt. Assets können damit z.B. auch in Werbematerial (Print, Bild, Film) zum Einsatz kommen, sofern das Werbematerial ein Produkt (Spiel) bewirbt, in dem das Asset vorkommt. Als Anbieter haben wir unabhängig davon immer noch die Möglichkeit weitere Nutzungen zu erlauben, wenn man danach gefragt wird.

 

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Klärung der Rückerstattungsregeln

Zur Stärkung des Vertrauens in den AssetStore als Handelsplattform werden die Rückerstattungsrichtlinien durch einige Formulierungsänderungen verdeutlicht. Verkäufe sind nach wie vor grundsätzlich endgültig und Rückgaben sind nur in Sonderfällen (oder bei gesetzlichem Anspruch) möglich.

Als Anbieter können wir außerdem unabhängig von den offiziellen Regelungen Rückerstattungen erlauben, wenn:

  • das Asset nicht seiner Werbung/Beschreibung entspricht
  • das Asset nicht mit der aktuellen Unity-Version kompatibel ist (und das nicht im AssetStore dargestellt wurde)
  • das Asset Rechte Dritter verletzt

Der Kunde kann mit seinem Rückerstattungswunsch auch den Unity-Support direkt kontaktieren, der in den genannten Fällen dann die Rückerstattung durchführen kann. Wird das Asset aus dem AssetStore genommen, können Käufer zudem innerhalb von 4 Wochen vom Kauf zurück treten.

Verschärfung der Haftung für Anbieter

Hinsichtlich der Haftung verschärft Unity wie angekündigt seine Regeln für uns Publisher. Es wird deutlich gemacht, dass wir Anbieter dafür verantwortlich sind, sicherzustellen, dass die Assets kein geistiges Eigentum Dritter verletzen. Dazu gehören die erstellten Assets sowie Tools oder Assets von Drittanbietern, die durch andere Lizenzen im Asset enthalten sind. Bereits veröffentlichte Assets, bei denen unsicher ist, ob eine Rechtsverletzung besteht, sollen bis zum 14. September 2018 aus dem Store genommen bzw. als veraltet markiert werden.

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Alle Angaben in dieser freien Übersetzung und Zusammenfassung sind ohne Gewähr.

Dr. René Bühling

Hi, mein Name ist René und ich möchte Dir dabei helfen, deinen Traum vom eigenen Computerspiel Wirklichkeit werden zu lassen. Mein erstes kommerziell veröffentlichtes Spiel habe ich Mitte der 1990er Jahre als Hobby-Projekt mit einem Basic-Dialekt unter Windows entwickelt. Seither verfolge ich das Thema Spieleentwicklung in Hobby, Studium und Beruf. Ich habe über 20 Jahre Erfahrung in allen Phasen des Entwicklungsprozesses, die ich gerne mit dir teilen möchte.